FERN·LEUCHTEN
B2B-Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Hotels und anderen Unternehmern. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform übermittelt und von ihm angenommen werden. Die bloße Veröffentlichung auf dieser Website genügt dafür nicht.
1. Anbieter, Geltung und Vorrang des Angebots
Diese B2B-Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Fabrice Mack Hernandez, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung FERN·LEUCHTEN Hotelmarketing, Hohlenmatten 6, 79379 Müllheim, Deutschland, E-Mail: website@fernleuchten.de („Auftragnehmer“), und dem jeweiligen unternehmerischen Auftraggeber.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, insbesondere Hotels, Restaurants und andere gastgewerbliche Betriebe. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot haben Vorrang. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Website, Beispiele, Simulationen und Kontaktformular stellen weder ein verbindliches Angebot noch eine Garantie bestimmter Leistungen oder Ergebnisse dar. Eine Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme eines konkreten Angebots, durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch einen im Einvernehmen begonnenen Auftrag zustande.
Während der Gründungsphase wird ein verbindliches Angebot erst abgegeben, wenn die für die Geschäftstätigkeit erforderlichen steuerlichen und gegebenenfalls registerrechtlichen Formalitäten abgeschlossen und die Pflichtangaben im Angebot enthalten sind.
3. Leistungsumfang und Ergebnisse
Geschuldet sind ausschließlich die im individuellen Angebot bezeichneten Leistungen. Je nach Beauftragung können hierzu Strategie, Positionierung, Hotelhomepage, Gestaltung, Inhalte, technische Entwicklung, Migration, Suchmaschinenoptimierung, strukturierte Daten, Kampagnen, Google Ads, Meta Ads, Social Media, Newsletter, Foto, Video, KI- und Digitalisierungsberatung, Schulung sowie laufende Betreuung gehören.
Wirtschaftliche Ergebnisse, Buchungszahlen, Umsätze, Reichweiten, Rankings, Plattformfreigaben oder Empfehlungen durch Suchmaschinen und KI-Systeme werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit bezeichnet sind. Im Übrigen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte fachgerechte Leistung, nicht einen bestimmten Markterfolg.
4. Projektablauf und Termine
Projektbeginn, Meilensteine und Termine ergeben sich aus dem Angebot. Fristen beginnen erst, wenn vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen und alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner und Freigaben vollständig vorhanden sind.
Termine verlängern sich angemessen, wenn Mitwirkungen verspätet erfolgen, zusätzliche Leistungen beauftragt werden, technische Altlasten erst im Projekt sichtbar werden, Drittanbieter nicht rechtzeitig mitwirken oder Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers eintreten. Über erkennbare Auswirkungen wird der Auftraggeber zeitnah informiert.
5. Mitwirkung und Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig richtige und vollständige Informationen, Zugänge, Materialien und einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner bereit. Rückmeldungen und Freigaben erfolgen innerhalb vereinbarter Fristen, gesammelt und widerspruchsfrei.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Preise, Angebote, Pflichtangaben und fachlich oder rechtlich relevante Aussagen des Hotels bleiben von ihm zu prüfen und freizugeben. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin, erbringt jedoch ohne ausdrückliche Beauftragung keine Rechts- oder Steuerberatung.
6. Domains, Hosting, Konten und Drittsysteme
Domains, Hosting, E-Mail, PMS, Channelmanager, Booking Engines, Reservierungs-, Zahlungs-, Werbe- und Newsletterplattformen bleiben eigenständige Leistungen ihrer jeweiligen Anbieter. Gebühren, Lizenzen, Werbebudgets und laufende Kosten trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Relevante Konten und Zugänge sollen soweit technisch möglich auf den Auftraggeber lauten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen, Sperren, Prüfverfahren, Ausfälle oder die Einstellung fremder Dienste, unterstützt aber im vereinbarten Umfang bei Auswahl, Einrichtung und Fehleranalyse.
7. Kampagnen und Werbebudgets
Werbebudgets werden nur im vereinbarten Umfang und über die festgelegten Konten eingesetzt. Freigaben von Anzeigen, Zielgruppen und Budgets obliegen dem Auftraggeber, soweit das Angebot keine andere operative Zuständigkeit vorsieht. Plattformen können Anzeigen oder Konten automatisiert prüfen, ablehnen oder einschränken.
Prognosen und Mediapläne beruhen auf den zum Planungszeitpunkt verfügbaren Daten und sind keine Erfolgsgarantie. Der Auftragnehmer optimiert Kampagnen innerhalb des beauftragten Budgets und Leistungsrahmens.
8. Entwürfe, Korrekturen, Zusatzleistungen und KI
Enthaltene Konzept- und Korrekturrunden ergeben sich aus dem Angebot. Änderungen bereits freigegebener Grundlagen, zusätzliche Seiten, Sprachen, Funktionen, Schnittstellen oder Produktionsleistungen sind Zusatzleistungen und können gesondert angeboten und berechnet werden.
KI-gestützte Werkzeuge dürfen eingesetzt werden, wenn dies fachlich sinnvoll und mit Vertraulichkeit und Datenschutz vereinbar ist. Ergebnisse werden vor Übergabe redaktionell geprüft. Vertrauliche oder personenbezogene Daten werden nicht ohne vereinbarte Rechtsgrundlage an einen KI-Anbieter übermittelt.
9. Prüfung, Abnahme und Veröffentlichung
Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, wird sie nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber teilt wesentliche Mängel innerhalb einer angemessenen oder vereinbarten Frist nachvollziehbar mit. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; im Übrigen gelten die anwendbaren gesetzlichen Abnahmeregeln.
Eine produktive Veröffentlichung erfolgt erst nach Freigabe, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Freigaben für Inhalte, Preise, rechtliche Hinweise und Zugänge sind zu dokumentieren.
10. Vergütung, Auslagen und Zahlungen
Vergütung, Teilzahlungen, Zahlungsfristen, Werbebudgets, Reise- und Produktionskosten ergeben sich aus dem Angebot. Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesen wird.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen. Nach vorheriger Ankündigung kann der Auftragnehmer weitere Arbeiten aussetzen, solange fällige Zahlungen oder notwendige Mitwirkungen ausstehen. Hierdurch verursachte Terminverschiebungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
11. Nutzungsrechte und Referenzen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an individuell für ihn erstellten und übertragbaren Projektergebnissen die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte. Ohne besondere Regelung erhält er die für den vereinbarten betrieblichen Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte.
Vorbestandene Werkzeuge, allgemeine Methoden, wiederverwendbare Module, Know-how, Open-Source-Software und Materialien Dritter bleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern und unterliegen den einschlägigen Lizenzen. Rohdateien, offene Produktionsdateien und nicht ausgewählte Entwürfe werden nur geschuldet, wenn dies vereinbart ist.
Eine öffentliche Nennung oder Darstellung des Projekts als Referenz erfolgt nur, wenn dies im Angebot vereinbart oder später in Textform freigegeben wurde.
12. Foto-, Video- und Drohnenproduktion
Umfang, Termine, Reiseaufwand, Nutzungszwecke und Rechte einer Produktion werden im Angebot festgelegt. Aufnahmen stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Wetter-, Licht-, Betriebs- und Sicherheitsbedingungen sowie erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Grundstücke betreten und erkennbare Gäste, Beschäftigte oder sonstige Personen rechtmäßig aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen. Wetterbedingte oder behördlich erforderliche Verschiebungen sind keine Pflichtverletzung.
13. Laufende Leistungen und Beendigung
Wartung, Sicherheitsüberwachung, Inhaltspflege, Kampagnensteuerung, Newsletter, Social Media oder strategische Begleitung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Laufzeit, Leistungsbudget und Kündigungsfrist laufender Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
Nach Vertragsende werden vereinbarte Zugänge, Dateien und Dokumentationen übergeben. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
14. Mängel und Nacherfüllung
Der Auftraggeber meldet erkennbare Mängel nachvollziehbar und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil sich Darstellungen zwischen Browsern oder Endgeräten geringfügig unterscheiden, ein Drittsystem geändert wird oder ein ohne Zustimmung veränderter Bestandteil nicht mehr funktioniert.
Performancewerte hängen unter anderem von Hosting, Endgerät, Netzwerk, Inhalten und Drittanbietern ab. Maßgeblich sind die im Angebot bezeichneten Testbedingungen.
15. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit das anwendbare Recht dies zulässt. Für Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
16. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln erkennbare vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, wird vor Beginn dieser Verarbeitung ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen, soweit erforderlich. Der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter richtet sich nach diesem Vertrag.
17. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Das auf den Vertrag anwendbare Recht und ein zulässiger Gerichtsstand werden im individuellen Angebot ausdrücklich festgelegt. Fehlt eine wirksame Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Kollisions- und Zuständigkeitsregeln. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen, soweit eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig ist.
Erfordert das anwendbare Recht – insbesondere Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs – eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung zu einzelnen Klauseln, werden diese im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert aufgeführt und bestätigt. Die Bereitstellung dieser Bedingungen auf der Website ersetzt diese Zustimmung nicht.
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform festgehalten werden. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.